Raumflug Abkommen

Die Fraktionen im Sonnensystem haben 2235 ein Abkommen unterzeichnet, was bestimmte Formalitäten im Raumflug regelt. Normalerweise gibt es im All keine "Festen Grenzen" oder "Routen" - Es ist alles sehr dynamisch und beweglich. Außerdem gibt es eigentlich keine Landmarken, die man als Orientierungspunkte nutzen kann.

Trotzdem hat man sich darauf verständigt, dass bestimmte Verfahren eingehalten werden müssen, um als friedliche Annäherung zu gelten.´Dabei muss man einen bestimmten Anflugvektor einhalten. Zusätzlich gibt es noch Kontrollposten, die man für bestimmte Orte, beispielsweise die Erde, abfliegen muss. Dabei handelt es sich um an große Asteroide gebundene Stationen.

Da man nicht möchte, dass man weiß, wo diese Stationen genau sind, sind es meist mehrere Posten, die man passieren muss, wobei oft einer oder manchmal auch kein Scan-Posten vorhanden ist.

Seit 2460 wird eigentlich nicht mehr gescannt, man muss allerdings immernoch die entsprechenden Positionen abfliegen.

Mittlerweile gilt das Abkommen grundsätzlich als überhohlungsbedürftig, allerdings haben sich die Vertragspartner noch nicht auf eine Novellierung einigen können.